Unterhaltsrecht
Freitag, September 11th, 2009Nach dem neuen Unterhaltsrecht entscheidet über eine Befristung oder Begrenzung des Unterhalts, ob durch die Ehe “ehebedingte Nachteile” entstanden sind. Es kommt auch darauf an, wie das Leben ohne die Ehe verlaufen wäre.”
Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe (Az: 16 UF 223/06) begrenzte den Unterhalt bei einer Frau nach 20 Jahren Ehe nicht, weil es solche Nachteile gegeben sah. Die Frau hatte ihre Tätigkeit im Public Relations und Marketing Bereich mit der Geburt des Kindes aufgegeben und später als Bürokraft gearbeitet. “Hätte sie ihre frühere Tätigkeit fortgesetzt, hätte sie heute ein deutlich höheres Einkommen als die 1500 Euro”, deshalb begrenzten noch befristeten die Richter den Unterhalt nicht.