Recht – Unterhalt
Freitag, September 11th, 2009Ein richterlicher Beschluss zum Unterhalt, der Sie interessieren könnte:
Den Unterhaltsanspruch gegen den Ex-Partner verliert derjenige, der mit einem neuen Partner zusammenlebt. Dies gilt auch schon für den Trennungsunterhalt. Beschluss des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) (Az.: 9 WF 19/09).